Welterbe-Emblem
Es verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen Kultur und Natur. Das zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.
Verwendung des Welterbe-Emblems in der Schweiz
Die Schweizerische UNESCO-Kommission ist, im Auftrag des EDA, die einzige Instanz, die die Verwendung der Kennzeichen des Welterbes in der Schweiz bewilligen kann.
Wie den vorliegenden Regeln (Originalversion, zusammengefasste Version) zu entnehmen ist, muss die Verwendung dieser Kennzeichen mit der Vermittlung von Werten verbunden sein, welche den Leitideen und den philosophischen Grundsätzen der Welterbekonvention und der UNESCO entsprechen.
Die Verwendung der Kennzeichen des Welterbes für kommerzielle Zwecke ist strengstens untersagt.
Bewilligungsgesuche müssen mindestens 45 Tage vor der beabsichtigten Verwendung an die
Schweizerische UNESCO-Kommission
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Bundesgasse 32
CH - 3003 Bern
eingereicht werden (unesco(at)eda.admin(dot)ch).
Die verantwortlichen Instanzen der Welterbestätten können Personen/Instanzen, die ein Bewilligungsgesuch unterbreiten möchten, beraten.

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