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Laufende Kandidaturen

Das Welterbekomitee der UNESCO hat an seiner 35. Sitzung im Sommer 2011 in Paris entschieden, die Kandidatur Le Corbusiers architektonisches Werk erneut zur Überarbeitung zurückzuweisen.

Die Prozedur einer Kandidatur für die Einschreibung auf die Liste des Welterbes ist in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, einer Art Gebrauchsanweisung für das Welterbe, präzis geregelt. Jeder Vertragsstaat kann pro Jahr zwei Kandidaturen einreichen.

Erste Bedingung für eine Kandidatur ist der Eintrag des Objekts auf die liste indicative der Schweiz. Das BAK und das BAFU legen dann im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen und lokalen Trägerschaften den Zeitpunkt der Einreichung der Objekte fest, die auf der "liste indicative" verzeichnet sind. BAK und BAFU begleiten in enger Zusammenarbeit mit den Trägerschaften die Erstellung der Kandidaturdossiers und prüfen diese Dossiers auf nationaler Ebene, bevor sie über die ständige Delegation der Schweiz bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.

UNESCO Destination Schweiz